Im Rahmen der tiergestützten Arbeit dürfen wir die Wesensüberprüfung für soziale Einrichtungen bei Hunden abnehmen. Diese Wesensüberprüfung müssen Besuchshunde und Therapiebegleithunde einmal jährlich absolvieren.
Neben dem normalen Grundgehorsam muss sich ein Besuchs- oder Therapiebegleithund auch anfassen lassen, in unsicheren Situationen sicher reagieren und die Hund/ Halter Beziehung muss intakt sein.
Die Hunde müssen sicher im Umgang mit Rollstühlen und Gehhilfen sein, müssen sich beim Zusammentreffen mit anderen Hunden sicher und ruhig verhalten.
Die Wesensüberprüfung dauert ca. 30 Minuten.
Was Sie zur Wesensüberprüfung mitbringen müssen, erfahren Sie bei der Terminvergabe.
Wir überprüfen nur Hunde in Kombination mit einer Ausbildung. Nur so können wir den Hund sicher kennenlernen und unseren Qualitätsanspruch gerecht werden.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin mit uns.